Was schreibt EGW über...
Adventistische Schriften über: "Aufgaben des Gemeindeausschusses laut Gemeindeordnung"
Antwort
Der Gemeindeausschuss und die Gemeinde als Ganzes sind von Gott bevollmächtigt, Ordnung und Disziplin unter Gottes Volk zu wahren sowie Fragen bezüglich der Reinheit und des Wachstums der Gemeinde zu klären. Zu den Aufgaben gehören die Regelung finanzieller Angelegenheiten, die Versorgung der Bedürfnisse von Mitarbeitern und die Entscheidung über die Mitgliedschaft bei unchristlichem Verhalten. Es wird betont, dass die Verantwortlichen eng mit Gott verbunden sein müssen, um gerechte Entscheidungen im Sinne Christi zu treffen.
Verantwortung für Ordnung und Disziplin
Der Gemeinde wurde die Macht übertragen, an Christi statt zu handeln. Sie ist Gottes Instrument zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin unter Seinem Volk. Ihr hat der Herr die Vollmacht delegiert, alle Fragen bezüglich ihres Gedeihens, ihrer Reinheit und ihrer Ordnung zu klären. Auf ihr ruht die Verantwortung, diejenigen aus ihrer Gemeinschaft auszuschließen, die unwürdig sind und durch ihr unchristliches Verhalten Schande über die Wahrheit bringen würden.
Finanzielle Angelegenheiten und Versorgung
In dieser Versammlung wurden unsere finanziellen Angelegenheiten gütlich geregelt, und das Eigentum der Vereinigung ging in die Hände des Ausschusses über.
Es sollte einer oder mehrere von den Brüdern im Allgemeinen bevollmächtigt werden, als Ausschuss zu fungieren, um zu wissen, was benötigt wird, und um diese Bedürfnisse ohne Einschränkung zu stillen, damit er [der Arbeiter] in seiner Abwesenheit weiß, dass seine Familie keinen Mangel leidet.
Geistliche Haltung der Ratsmitglieder
Diejenigen, die unsere Gremien bilden, müssen täglich zu Füßen Christi sitzen und in Seiner Schule lernen, sanftmütig und von Herzen demütig zu sein... Die Treuhänder sollten sich stets bewusst sein, dass sie unter dem göttlichen Auge stehen, und mit dem ständigen Bewusstsein handeln, dass sie als begrenzte Menschen dazu neigen, Fehler bei der Planung zu machen, sofern sie nicht eng mit Gott verbunden sind.
Organisation und Einberufung von Konferenzen
Beschlossen: Dass unser Korrespondenzausschuss bevollmächtigt wird, eine weitere Generalkonferenz einzuberufen, sobald und an dem Ort, den sie für zweckmäßig halten.
Entlastung der Prediger von Geschäftsangelegenheiten
Einen Prediger an einen Ort zu binden, indem man ihm die Aufsicht über geschäftliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Arbeit der Gemeinde überträgt, ist seiner Spiritualität nicht förderlich. Dies zu tun, entspricht nicht dem biblischen Plan, wie er im sechsten Kapitel der Apostelgeschichte dargelegt ist.
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Originalquellen (Englisch)
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